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Datenverarbeitungen von Betriebsräten und Personalvertretungen

Stand April 2024

Aus Sicht des LfD Niedersachsen sind sowohl die Betriebsräte von Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen als auch die Personalvertretungen öffentlicher Stellen in Niedersachsen – unbeschadet ihrer datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO und sonstiger fachspezifischer Datenschutzvorschriften, siehe zum Beispiel § 79a Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – kein Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 DSGVO.

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 79a Satz 2 BetrVG klarstellende Regelungen zur Verantwortlichkeit des Arbeitgebers in Bezug auf Datenverarbeitungen durch den Betriebsrat in Erfüllung seiner Aufgaben getroffen. Trotz der innerorganisatorischen Eigenverantwortung für die Wahrnehmung seiner Betriebsratsaufgaben nach dem BetrVG ist der Betriebsrat nur als Teil der verantwortlichen Stelle anzusehen, bei der er gebildet ist. Verantwortlicher und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, siehe hierzu insbesondere § 79a Satz 3 BetrVG.

In Niedersachsen verweist § 61 Absatz 3 Satz 1 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) auf die vom Personalrat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. In § 61 Absatz 3 Satz 2 NPersVG ist festgelegt, dass die Dienststelle und nicht der Personalrat selbst Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 DSGVO ist, soweit der Personalrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet. Die gegenseitige Unterstützungspflicht zwischen dem Verantwortlichen und dem Personalrat bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ergibt sich aus § 61 Absatz 3 Satz 3 NPersVG.

Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen von Betriebsräten und Personalverwaltungen finden Sie in unserem FAQ-Papier für Betriebsräte.

Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen speziell im Beschäftigtenkontext finden Sie in den Kurzpapieren der Datenschutzkonferenz:

Zudem finden Sie auf unserer Themenseite „Beschäftigtendatenschutz“ Veröffentlichungen zu spezifischen Themen im Beschäftigtenkontext.




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