Informationsmaterialien zum Datenschutz im Gesundheitswesen
DSK-Stellungnahme Messengerdienste Krankenhausbereich (nicht vollständig barrierefrei)
Beschluss zu den Einwilligungsdokumenten der Medizininformatik-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit innerhalb der Telematik-Infrastruktur
Gesundheitswebseiten und Gesundheits-Apps – Keine Weitergabe sensibler Daten an unbefugte Dritte!
Gesundheitseinrichtungen müssen unabhängig von ihrer Größe den Schutz von Patientendaten gewährleisten
Ablehnung der Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte bei Weigerung der Patientin oder des Patienten, die Kenntnisnahme der Informationen nach Art. 13 DSGVO durch Unterschrift zu bestätigen