Beschwerdeverfahren zum Datenschutzrahmen EU-USA
Am 10. Juli 2023 wurde der Angemessenheitsbeschluss für den sog. Datenschutzrahmen EU-USA (EU-US Data Privacy Framework) verabschiedet. Eine wichtige Grundlage dieses Beschlusses ist ein neues Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den Vereinigten Staaten überprüfen lassen können. Neben diesem neuen Beschwerdemechanismus existieren weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen den Datenschutzrahmen EU-USA durch zertifizierte US-Organisationen/-Unternehmen.
Beschwerdeverfahren gegenüber US-Organisationen/-Unternehmen (gewerbliche Angelegenheiten)
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein unter dem Datenschutzrahmen EU-USA zertifiziertes US-Unternehmen, an welches Ihre Daten übermittelt worden sind, gegen seine Pflichten aus dem Datenschutzrahmen EU-USA verstoßen hat oder die Rechte, die Ihnen nach dem Datenschutzrahmen EU-USA zustehen, verletzt hat, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an den LfD Niedersachsen wenden.
Für Rechtsbehelfe gegenüber den US-Organisationen/-Unternehmen besteht für betroffene Personen unter anderem die Möglichkeit eine Beschwerde bei ihrer nationalen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Je nach Fallgestaltung kann es erforderlich sein, dass die Beschwerde an das informelle Gremium der EU-Datenschutzbehörden und die darin vertretenen Datenschutzaufsichtsbehörden oder an die zuständigen US-Behörden weitergeleitet wird. Außerdem kann es sein, dass die Bearbeitung der Beschwerde die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an das betroffene US-Unternehmen erfordert. In einer gesonderten Geschäftsordnung finden Sie weitere Informationen.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und eine Beschwerde beim bzw. über den LfD Niedersachsen einreichen möchten, nutzen Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular.
Das ausgefüllte Beschwerdeformular können Sie uns auf verschiedenen Wegen zusenden:
Per Post an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Postfach 221
30002 Hannover
Per E-Mail an:
poststelle@lfd.niedersachsen.de
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Versand verschlüsselter E-Mails. Dort können Sie auch unseren öffentlichen Schlüssel zum Verschlüsseln Ihrer Beschwerde abrufen.
Beschwerdeverfahren bzgl. Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste
Ein wichtiges Element, auf das sich der Angemessenheitsbeschluss stützt, ist das unter dem Datenschutzrahmen EU-USA eingeführte neue Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen können. Damit Personen in der Europäischen Union dieses neue Verfahren möglichst einfach nutzen können, nehmen die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschwerden entgegen und leiten diese anschließend über das Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses an die zuständigen Stellen in den Vereinigten Staaten weiter. Dort werden die Beschwerden geprüft und entschieden.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und eine Beschwerde über den LfD Niedersachsen einreichen möchten, nutzen Sie bitte das hierfür vorgesehen Formular. Dort sowie im Hinweisdokument finden Sie zusätzliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens. Die vom Europäischen Datenschutzausschuss verabschiedeten Rules of Procedure regeln dabei die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden und des Sekretariats bei der Beschwerdebearbeitung.
Das ausgefüllte und unterschriebene Beschwerdeformular können Sie uns auf verschiedenen Wegen zusenden:
Per Post an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Postfach 221
30002 Hannover
Per E-Mail an:
poststelle@lfd.niedersachsen.de
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Versand verschlüsselter E-Mails. Dort können Sie auch unseren öffentlichen Schlüssel zum Verschlüsseln Ihrer Beschwerde abrufen.