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Informationen zum Brexit

Datenübermittlungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland


Mit dem Ablauf des 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien (einschließlich Nordirland) aus der Europäischen Union ausgetreten.

Die Europäische Kommission hat am 28.06.2021 Angemessenheitsbeschlüsse gem. Art. 45 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Strafverfolgungsrichtlinie (LED) für die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich angenommen. Mit diesen Angemessenheitsbeschlüssen hat die Europäische Kommission festgestellt, dass das Vereinigte Königreich ein angemessenes Schutzniveau bietet. Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich bedürfen daher keiner besonderen Genehmigung.

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind nicht verpflichtet, geeignete Garantien im Sinne von Art. 46 DS-GVO vorzusehen.

Unberührt davon bleibt die Pflicht des Verantwortlichen zur Prüfung, ob die sonstigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die entsprechende Datenübermittlung erfüllt sind.

Vor der Annahme der Angemessenheitsbeschlüsse war das Vereinigte Königreich auf Grundlage eines mit der Europäischen Union abgeschlossenen Austrittsabkommens datenschutzrechtlich vorläufig weiterhin wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt worden.


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