EDSA lässt die Cookie Wall wanken: Aktualisierte Leitlinien zur Einwilligung in Webseitennutzung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 5. Mai die Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten aktualisiert. Diese klären insbesondere die zwei Fragen zur rechtlichen Beurteilung von Cookie Walls und zur möglichen Einwilligung durch einfachste Handlungen, wie beispielsweise Weiterscrollen.
Mit einer Cookie Wall wird Nutzerinnen und Nutzern bislang der Zugriff auf eine Webseite verweigert, wenn diese nicht mit allen dort eingesetzten Cookies einverstanden sind. In der Praxis werden Cookie-Walls auf zahlreichen Webseiten in Internet eingesetzt, insbesondere auf Nachrichtenseiten. Der EDSA hat nun klargestellt, dass diese Praxis unzulässig ist. Nutzerinnen und Nutzern muss der Zugang zu einem Online-Angebot auch dann ermöglicht werden, wenn sie dem Setzen von Cookies nicht zugestimmt haben. Dies gilt zumindest für solche Angebote, die generell kostenfrei sind.
Zweitens wird klargestellt, dass die einfache Weiternutzung einer Webseite, z. B. durch Scrollen eines Beitrags, nicht als wirksame Einwilligung anerkannt wird. Gemäß der Leitlinien des EDSA fehlt hierbei eine eindeutig bestätigende Handlung des Nutzers oder der Nutzerin.
Der EDSA macht zudem deutlich, dass Nutzerinnen und Nutzern von Webseiten Tracking nicht aufgedrängt werden darf. Einwilligungen dürfen ebenso wenig erzwungen werden. Die Annahme, dass die Weiternutzung einer Webseite eine Einwilligung bedeutet – sowie es sehr häufig in Cookie-Bannern formuliert ist –, widerspricht der Freiwilligkeit, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verlangt.
Die LfD Niedersachsen begrüßt diese Klarstellungen, da sie zu einer wahrnehmbaren Stärkung des Datenschutzes im Online-Bereich führen. Internetnutzerinnen und -nutzer werden davon profitieren.
Die deutsche Version der Leitlinien finden Sie hier.