Fax: Kein höheres Risiko des Abhörens durch Umstellung auf Fax over IP
Auch wenn vielfach das Ende des Telefaxes verkündet worden ist, nicht nur die Pandemie hat gezeigt, es ist weiterhin ein Kommunikationsweg, der gewählt wird. So erreichen uns nach wie vor Anfragen zum datenschutzgerechten Einsatz von Faxgeräten. Über den Übermittlungsweg zwischen den Anschlussdosen ranken sich viele Annahmen, die zu datenschutzrechtlich fehlerhaften Bewertungen führen. Die Sendung eines Telefaxes erfolgt im Normalfall wie bei einem Telefonat, es werden weiterhin Töne übertragen. Die Umstellung der Übertragungstechnik seitens der Telekommunikationsanbieter von der analogen Übertragung der Töne auf Voice bzw. Fax over IP hat keinen Einfluss auf die bestehenden Anschlüsse der Faxgeräte an das Telekommunikationsnetz, wird aber leider nicht selten unzutreffend eingeordnet und sorgt damit für unnötige Verunsicherung.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Umstellung der Übertragung auf die Technik „Voice/Fax over IP“ hat die Wahrscheinlichkeit der Gefahr des Abhörens im Vergleich zur analogen Übertragung nicht erhöht. Das Risiko des Abhörens ist auch weiterhin regelmäßig zu vernachlässigen. Die Schwachpunkte bei der Faxübertragung sind häufig im (Heim-)Netz der Anschlussinhaber, insbesondere die Absicherung des (Heim-)Netzes und weiterhin der Aufstellort des Faxgeräts. Die Faxgeräte sollten selbstredend so aufgestellt sein, dass nur die Personen Zugang haben, die es angeht. Es ist wie beim Briefkasten oder dem Telefon, auch hierzu sollten jeweils nur befugte Personen Zugang haben.
Nach wie vor erfolgt die Übertragung eines Telefaxes, also der akustischen Signale von einem Faxgerät zu einem anderen Faxgerät über das Telefonnetz der Telekommunikationsbetreiber. Bei der Technik „Voice/Fax over IP“ wird allerdings das Tonsignal nicht mehr über eine stehende Verbindung vom ersten bis zum letzten Ton analog übertragen, sondern digitalisiert und in Datenpakete aufgeteilt und nacheinander Stück für Stück übermittelt. Allein durch die Aufteilung in einzelne Pakete ist der Aufwand eines evtl. Abhörens erhöht und damit ist dessen Eintrittswahrscheinlichkeit nunmehr geringer. Dies gilt insbesondere für die Netzstrecke der Betreiber durch die dort vorhandenen Schutzmaßnahmen.
Die Bundesnetzagentur[1] und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik[2] veröffentlichen als zuständige Behörden Berichte zum Sicherheitsniveau der Telekommunikationsnetze. Es sind demnach erfolgreiche Angriffe äußerst selten und demzufolge ist ein hohes Sicherheitsniveau bei der Telekommunikation gegeben. Aufgrund dessen sowie der vielfältigen Betreiberpflichten von Telekommunikationsunternehmen und der Aufsicht durch die v.g. Behörden kann davon ausgegangen werden, dass ein unbefugtes Abhören eines Telefaxes regelmäßig nicht erfolgt.
Für die datenschutzrechtliche Einordnung ist insoweit von Belang, dass mit der Verwendung von Glasfaserkabeln zur Datenübertragung die Wahrscheinlichkeit des Abhörens nochmals verringert worden ist. Soweit überhaupt der Zugang zu den Leitungen des Telefonnetzes möglich ist, so ist ein Abhören der Datenpakete von Glasfaserleitung um ein Vielfaches aufwändiger als von Kupferleitungen. Es ist z. B. ein detailliiertes Fachwissen über die eingesetzten Protokolle und entsprechendes (teures) Spezialwerkzeug notwendig. Die Technikumstellung sowie die Verwendung anderer Kabel haben also die Wahrscheinlichkeit der Gefahr des Abhörens eines Telefaxes verringert.
Festzuhalten ist also, dass das Abhören eines Telefaxes regelmäßig ebenso aufwändig ist wie das eines Telefonates. Es ist also die Absicherung des (Heim-)Netzes in das das Faxgerät integriert ist, sowie nach wie vor der konkrete Aufstellort des Geräts der häufigste datenschutzrechtliche Schwachpunkt beim Telefax. Hier ist darauf acht zu geben, dass kein unbefugter Zugriff auf das Faxgerät erfolgen kann. Ein ankommendes Fax liegt nämlich nach dem Empfang und Ausdruck wie eine Postkarte für jedermann sichtbar im Ausdruckschacht des Gerätes.