Kontodaten
Die Verarbeitung von Kontostammdaten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. mehr
Die Verarbeitung von Kontostammdaten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. mehr
Zum Beginn der kommunalen Wahlperiode am 1. November 2021 veröffentlicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen eine neue Handreichung für kommunale Abgeordnete. Diese behandelt neben den Grundsätzen des Datenschutzes vor allem konkrete Fragen aus der täglichen Gremienarbeit. mehr
Viele Kommunen setzen automatisierte Rats- bzw. Kreistagsinformationssysteme ein. Empfehlungen für den datenschutzgerechten Einsatz von Rats- bzw. Kreistagsinformationssystemen sollen Hilfestellung bei der konkreten Ausgestaltung und Anwendung der Systeme liefern. mehr
Fast alle Städte und Gemeinden bieten Dienstleistungen in so genannten "Bürgerbüros" bzw. in multifunktionalen Servicebereichen unter ähnlicher Bezeichnung ("Bürgeramt, Bürgerladen, Servicecenter") an. Unser Beitrag bietet Informationen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bürgerbüro. mehr
Für die Festsetzung von Kurbeiträgen ist nicht das genaue Geburtsdatum sondern nur das Lebensalter der Kurgäste erforderlich. Ausnahmen bestätigen die Regel. mehr
Allgemeine datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Erschließungsbeitragssatzungen. mehr
In niedersächsischen Kommunen herrscht zum Teil noch erheblicher Handlungsbedarf zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Das ergab eine Prüfung von 150 Städten, Landkreisen und Gemeinden durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. mehr
Wer es nicht wünscht, kann der Zusendung von Wahlwerbung widersprechen. mehr
Durch eine Veröffentlichung im Internet kann sich eine Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus einer möglichen Verknüpfung von Angaben einzelner Personen mit Informationen aus anderen Datenbeständen ergeben. mehr
Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sind nur mit einer ausreichenden Zahl von Wahlhelfern ordnungsgemäß durchzuführen. Behörden sind verpflichtet, aus dem Kreis ihrer Bediensteten Personen zu benennen, die im Gebiet der ersuchenden Gemeinde wohnen. mehr
Prüfkatalog Landkreise
(PDF, 0,09 MB)
Prüfkatalog Landkreise
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