Erlass - Umfragen und Erhebungen in Schulen (Stand: 22.02.2017)
Durchführung von Umfragen und Erhebungen (Stand: 22.02.2017)
In den letzten Jahren nehmen Schulen immer häufiger an Forschungsvorhaben und Vergleichsstudien (z. B. PISA, IGLU, NEPS usw.) teil. Die Schülerinnen und Schüler und die Beschäftigen der Schulen werden zu unterschiedlichen Themen befragt, die oft auch über die Schule hinausgehen, z. B. bei Auskünften der Schülerinnen und Schüler zu ihrem Freizeitverhalten. Auch die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Schulen rückte zunehmend in den Fokus der Diskussion.
Bei den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, aber auch bei den Beschäftigten der Schulen, löst die Durchführung dieser vielfältigen Umfragen und Erhebungen häufig Verunsicherung aus. Oft werden wir befragt, ob z. B. eine Teilnahmeverpflichtung besteht oder personenbezogene Daten veröffentlicht werden dürfen.
Um ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen, haben wir die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Umfragen und Erhebungen in Niedersachsen in einem Merkblatt zusammengefasst, dass hier in der rechten Infospalte eingestellt ist.