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Mandantenfähigkeit

Zur Zentralisierung und Konsolidierung verteilter Datenverarbeitung sowie aus Kostengründen greifen Daten verarbeitende Stellen zunehmend auf kooperative Betriebsmodelle zurück, die die gemeinsame Nutzung von Systemen und Programmen zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten vorsehen.

Die gemeinsame Nutzung einer solchen Infrastruktur unterliegt erhöhten Anforderungen an die Trennung der personenbezogenen Daten, um die aus der gemeinsamen Nutzung entstehenden Risiken für die informationelle Gewaltenteilung, die Zweckbindung und Vertraulichkeit hinreichend zu reduzieren.

Die Orientierungshilfe "Mandantenfähigkeit" des Arbeitskreises Technik der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder enthält

  • eine Begriffsdefinition,
  • die aus Datenschutzsicht notwendigen Schritte zur Prüfung einer ausreichenden Trennung von automatisierten Verfahren bei der Nutzung einer gemeinsamen IT-Infrastruktur (Mandantenfähigkeit) und
  • notwendige Ergänzungen bestehender Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagementsysteme (DSMS/ISMS).


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