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Prüfschema: Muss ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen?

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Wie hoch ist das Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine strukturierte Risikobeurteilung zur Vorab-Bewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungen. Die DSFA ist dann nötig, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Immer wieder erreichen die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen Anfragen, wann eine DSFA konkret durchzuführen ist. Um Anwendern die Beantwortung dieser Frage zu erleichtern, hat die LfD ein ausführliches, aber gleichzeitig übersichtliches Prüfschema entwickelt. Damit können Datenverarbeiter für ihren Verantwortungsbereich prüfen, ob die Durchführung einer DSFA erforderlich ist. Neben einer Checkliste und einem umfangreichen Glossar der wichtigsten Begriffe enthält das Schema auch Hinweise auf weitere Hilfestellungen zum Thema Datenschutz-Folgenabschätzung.

Sie können das Prüfschema hier herunterladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.02.2021

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