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Europawahl

Wahlkampfzeit ist Werbezeit – was können Sie gegen unerwünschte Wahlwerbung unternehmen?


Am 26.05.2019 wird das Europäische Parlament neu gewählt. Daher werden die Parteien in den Wochen vor der Wahl verstärkt Wahlwerbung an die Haushalte verschicken. Wer dies nicht wünscht, kann der Zusendung von Wahlwerbung widersprechen.

Name und Anschrift der Wahlberechtigten erhalten die Parteien von den Meldeämtern, die nach § 50 des Bundesmeldegesetzes in den sechs Monaten vor einer Wahl diese Daten an die Parteien herausgeben dürfen.

Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn die Parteien Bürger auf ihr Programm aufmerksam machen oder zu Wahlkampfveranstaltungen einladen, da sie eine wichtige Rolle in unserer parlamentarischen Demokratie spielen. Von vielen Empfängern wird die Wahlwerbung jedoch als Belästigung empfunden, insbesondere, wenn es sich um eine ihnen fern stehende Partei handelt.

Zur Wehr setzen kann man sich in diesen Fällen durch einen Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten. Er muss gegenüber dem Meldeamt erklärt werden und ist formlos möglich. Gebühren fallen nicht an. Häufig stellen die Meldeämter bereits entsprechende Vordrucke zur Verfügung.


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599

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