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Checkliste für die Umstellung kleinerer Unternehmen auf die DS-GVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbares Recht.

Sie schreibt inhaltlich im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter.

Die Grundsätze des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt, der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz prägen auch die DS-GVO.

Zusätzlich werden neue Transparenzanforderungen eingeführt: Stärkung der Rechte auf Information, Zugang und Löschung (Recht auf "Vergessenwerden“).

Auch für kleinere Unternehmen ergeben sich aus der DS-GVO erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten, um der Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DS-GVO zu genügen.

Die Artikel der DS-GVO sind zusammen mit den Erwägungsgründen zu lesen. Diese erläutern die damit verfolgten Ziele und sind hilfreich für die Interpretation der Rechtsnormen.

Für die Umstellung auf die DS-GVO wird die Checkliste empfohlen ( PDF-Download).


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