Vorab-Widerspruchsverfahren Google Street View
Der für Google örtlich zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine Handreichung über das Vorab-Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen die Internetanwendung Google Street View herausgegeben. Dieses mit den anderen Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes abgestimmte Papier sowie eine grafische Übersicht über das Widerspruchsverfahren finden Sie unten stehend als Datei zum Herunterladen.
Nach Aussage von Google ist in Niedersachsen zur Zeit nur die Stadt Hannover von der Veröffentlichung betroffen. Die im Widerspruchsverfahren erhobenen Daten von Bürgern dürfen von Google nicht für andere Zwecke verwendet werden. Weitere rechtliche Ansprüche von Bürgern gegen Google sind durch diese Regelung nicht betroffen.