Datenschutz bei Handels- und Wirtschaftsauskunfteien (Stand: Februar 2015)
Handels- & Wirtschaftsauskunfteien
Handels- und Wirtschaftsauskunfteien sammeln Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Diese Informationen werden gespeichert und gegen Entgelt an anfragende Stellen schriftlich, telefonisch oder im automatisierten Verfahren weitergegeben. Der größte Teil der Auskunftstätigkeit betrifft Firmen, die sich über andere Firmen informieren wollen. Auskünfte werden aber auch in einem erheblichen Umfang über gewerblich tätige Einzelpersonen sowie in Einzelfällen über Privatpersonen erteilt. Auskunfteien betreiben die SCHUFA, Creditreform, Bürgel, Bisnode und der Kreditschutzverein für Industrie, Handel und Dienstleistungen (IKD). Daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer Auskunfteien und Brancheninformationsdienste.
Das Bundesdatenschutzgesetz lässt unter bestimmten Umständen die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen zu. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist danach zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Schutzwürdige Interessen der Betroffenen stehen dann entgegen, wenn die Angaben nicht der Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der Betroffenen dienen, zum Beispiel bei unrichtigen Daten oder bei sensiblen Daten (Gesundheitsdaten sowie Vermögensangaben über Bekannte und Verwandte).