Artikel-Informationen
erstellt am:
05.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
17.07.2020
Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gelingt niedersächsischen Unternehmen bisher nur teilweise. Das ist das Ergebnis einer branchenübergreifenden Prüfung von 50 Unternehmen, welche die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ab Ende Juni 2018 befragt hatte.
50 große und mittelgroße Unternehmen mit Hauptsitz in Niedersachsen sollten in der sogenannten Querschnittsprüfung erklären, ob und wie sie die Regelungen der seit 25. Mai 2018 geltenden DS-GVO in der Praxis umsetzen. Hierfür sollten sie Fragen zu zehn Komplexen beantworten, welche die wesentlichen Bereiche der DS-GVO abdecken. In der Auswertung der Antworten wurde jedem Fragenkomplex eine Ampelfarbe zugeordnet, die zeigte, ob in diesem Bereich kein bzw. kaum (grün), normaler (gelb) oder erheblicher Handlungsbedarf (rot) herrschte. Ausgehend von den einzelnen Ergebnissen der zehn Komplexe erhielt jedes Unternehmen eine Gesamtbewertung, ebenfalls in Rot, Gelb oder Grün.
Die geringsten Schwierigkeiten bereiteten den Unternehmen die Bereiche Auftragsverarbeitung, Datenschutzbeauftragte, Meldepflichten von Datenschutzverletzungen und Dokumentation. Hier wurden nur gelegentlich Defizite festgestellt. Etwas häufiger mussten die Antworten in den Komplexen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungen und Betroffenenrechte bemängelt werden. Verbreitet erhebliche Defizite lagen bei den Themen technisch-organisatorischer Datenschutz und Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Insgesamt standen nach zwei Prüfungsschritten 9 Unternehmen auf Grün, 32 auf Gelb und 9 auf Rot.
Hier können Sie den ausführlichen Abschlussbericht (PDF) herunterladen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
17.07.2020