Die Behörde
Zu den Aufgaben des vom Landtag gewählten Landesbeauftragten für den Datenschutz gehört es, datenschutzrechtliche Interessen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber öffentlichen Stellen und Unternehmen zu vertreten sowie die Öffentlichkeit für die Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren. Eine detaillierte Auflistung der gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben findet sich in Artikel 57 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Danach müssen die Aufsichtsbehörden unter anderem:
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die Anwendung der DS-GVO überwachen und durchsetzen;
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die Öffentlichkeit für die Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sensibilisieren;
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Parlamente und Regierungen beraten;
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Verantwortliche und Auftragsverarbeiter für ihre Pflichten sensibilisieren;
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Beschwerden von Betroffenen bearbeiten;
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etc.
Die Dienststelle mit ihren rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in ein Referat "Zentrale Angelegenheiten" und sechs Fachreferate gegliedert (s. Organisationsplan). Dabei greifen Recht und Technik ineinander. So sichern wir funktionierenden und benutzerfreundlichen Datenschutz.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511-120 4500 |
Fax | 0511-120 4599 |
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