Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Die LfD hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
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Mailadressen: Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse poststelle@lfd.niedersachsen.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfD. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
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Dateiformate: Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Portable Document Format bis Version 1.7 (Adobe Reader DC) (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word in den Versionen 97, 2000 und 2013 (.doc)
- Microsoft Excel in den Versionen 97, 2000 und 2013 (.xls)
- Bilddateien (.jpg, .png, .bmp, .tif)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von zehn Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.
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Verschlüsselung: Wollen Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden, so empfehlen wir Ihnen dringend, diese mit unserem öffentlichen Schlüssel zu sichern. Beschwerden über konkrete Datenschutzverstöße sollten nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Für den Versand unserer Antwort erbitten wir Ihre postalische Adresse.
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Signatur: Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511-120 4500 |
Fax | 0511-120 4599 |
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