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Schutzstufen

Um technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bezüglich ihrer Angemessenheit bewerten zu können, ist es unter anderem erforderlich, das Schadenspotential (d.h. den Grad möglicher Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange) näher zu bestimmen. Hierzu kann/konnte das Schutzstufenkonzept der LfD Niedersachsen herangezogen werden. Die Informationsrichtlinie über die Nutzung des E-Mail-Dienstes (ISRL-E-Mail-Nutzung) des Landes Niedersachsen, einschließlich der Musterdienstanweisung über die Nutzung des E-Mail-Dienstes, nimmt Bezug auf das niedersächsische Schutzstufenkonzept. Das bestehende Schutzkonzept wurde an die DS-GVO angepasst

Stand: Oktober 2018
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