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Analyse der Nutzung von Internetseiten

Webtracking


Viele Betreiber von Webseiten nutzen Tracking und Analyse-Tools zur Erfassung und Auswertung der Nutzung ihrer Internetseiten (weitere Bezeichnungen sind u.a. Reichweitenmessung, Datenverkehrsanalyse oder Web-Controlling). Diese Webanalyse-Tools erfassen zum Beispiel, welche Links auf einer Seite angeklickt werden, wie lange Nutzer auf einer Seite verweilen, wie häufig sie diese besuchen oder auf welchem Weg der Nutzer den Internetauftritt gefunden hat bzw. ihn durchläuft.

Durch diese Informationen können die Webseitenbetreiber abstrakt Aufschluss darüber erhalten, welche Inhalte besonders stark und welche besonderes selten frequentiert werden, wie die geografische Reichweite der Webseite einzuschätzen ist oder welche Eigenschaften die Nutzer der Webseiten in der Regel erfüllen. Darüber hinaus können zu jedem einzelnen Nutzer Informationen gesammelt, zur Profilbildung genutzt und ausgewertet werden. Daraus können konkrete Rückschlüsse über die Person des Nutzers gezogen werden, wie Geschlecht, Alter, Einkommen, Interessen, Hobbys und vieles mehr.

Die Verarbeitung von Nutzungsdaten und die Analyseergebnisse können entsprechend für ganz unterschiedliche Zwecke verwendet werden, beispielsweise:

  • zur Bereitstellung besonderer Funktionalitäten, wie z. B. die Warenkorb-Funktion unter Verwendung eines sog. Session-Identifiers,
  • zur Gewährleistung der Sicherheit, wie bspw. das Speichern von Log-Dateien und insbesondere IP-Adressen für einen längeren Zeitraum, um Missbrauch erkennen und abwehren zu können,
  • für statistische Analysen, wie z.B. zur einfachen Reichweitenmessung
  • zur Optimierung des Webangebots und der Auffindbarkeit in Suchmaschinen
  • zur Wiedererkennung und Merkmalszuordnung der Nutzer
  • zur Betrugsprävention und nicht zuletzt
  • für individualisierte Werbung auf der Webseite.


Häufig werden Daten in Drittstaaten übermittelt

In der Regel basieren die Verfahren auf der Verwendung der IP-Adresse der Nutzer sowie dem Einsatz von sogenannten Cookies, Browser-Fingerprints oder anderen technischen Verfahren. Diese ermöglichen eine Wiedererkennung des Nutzers bei einem erneuten Besuch der Webseite selbst bei Verwendung dynamischer IP-Adressen.

Viele Webseitenbetreiber nutzen für die Analyse die Angebote von spezialisierten Dienstleistern. Dabei handelt es sich häufig um amerikanische Dienstleister, so dass eine Übermittlung der Nutzerdaten in einen Drittstaat erfolgt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist jeweils zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen derartige Webanalyse-Verfahren zulässig sind.


Positionsbestimmung zum Telemediengesetz

Bis zur Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren die bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften des Telemediengesetzes (TMG) für die Beurteilung des Webtrackings maßgeblich. Seit dem 25.5.2018 steht das grundsätzliche Verhältnis zwischen der Datenschutz-Grundverordnung und den §§ 11 ff. TMG als Rechtsfrage im Raum. Ihrer Beantwortung dient die Positionsbestimmung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 26. April 2018 „Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018“. Die Positionsbestimmung enthält somit richtungsweisende Aussagen für die datenschutzrechtliche Bewertung von Webtracking-Verfahren.

Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien

Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien ist eine ausführliche Ergänzung zur Positionsbestimmung der DSK zum Telemediengesetzt.

In der Orientierungshilfe werden

  1. die Aussagen der Positionsbestimmung ausführlich erläutert und begründet,

  2. die Rückmeldungen des durchgeführten Konsultationsverfahrens von betroffenen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen berücksichtigt,

  3. Konkretisierungen und Anwendungshilfen sowie

  4. ein konkretes Beispiel einer Interessenabwägung gegeben.


Die Orientierungshilfe steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Verständnisses der maßgeblichen Vorschriften durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) sowie einer etwaigen Rechtsänderung durch ein zukünftiges Inkrafttreten einer Überarbeitung der Richtlinie 2002/58/EG.

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