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LfD Niedersachsen veröffentlicht neue Handreichung zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete

Datenschutz in Kommunen


Zum Beginn der kommunalen Wahlperiode am 1. November veröffentlicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, eine neue Handreichung für kommunale Abgeordnete. Darin werden neben den Grundsätzen des Datenschutzes vor allem konkrete Fragen aus dem Arbeitsalltag der Mandatsträgerinnen und -träger erläutert.

„Gerade wenn man ein solches Amt neu übernimmt, stellen sich zahlreiche Fragen und Herausforderungen“, sagt Barbara Thiel. „Eine dieser Herausforderungen besteht darin, auf der einen Seite dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger an der Gremienarbeit gerecht zu werden und auf der anderen Seite dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Handreichung soll die kommunalen Abgeordneten dabei unterstützen, diesen Balanceakt zu meistern.“

Die digitale Broschüre beantwortet unter anderem Fragen zum Umgang mit Sitzungsprotokollen, zur Veröffentlichung von Informationen im Rahmen von Bauleitverfahren oder zur Möglichkeit des Datenabrufs bei der Meldebehörde.

Auch das Live-Streaming von Ratssitzungen und der sichere Einsatz von technischen Geräten wie Smartphones und Tablets in der Gremienarbeit werden thematisiert.

Handreichung „Datenschutz für kommunale Abgeordnete“ als PDF-Download (nicht vollständig barrierefrei)


Weitere Informationen:

Übersicht zum Datenschutz in Kommunen

Pressemitteilung als PDF-Download (nicht vollständig barrierefrei)

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2021

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