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FAQ | Datenschutz in Schulen

Durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule und die damit verbundenen Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) hat die Verunsicherung hinsichtlich der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sowohl bei den Beschäftigten der Schulen als auch bei den Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten stark zugenommen.

Die Fragen der Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten betreffen häufig die veränderten rechtlichen Grundlagen, die neuen Verfahrensregelungen in den Schulen z. B. zur Lernstandsentwicklung oder der Meldung von Zeugnisnoten zur Evaluation der Schullaufbahnempfehlungen, den Einsatz von Videoüberwachungstechnik oder die Internetpublikationen der Schulen.

Bei den Lehrkräften werden häufig Fragen zu den Mitarbeiterbefragungen im Rahmen der Qualitätsentwicklung in den Schulen, zur Veröffentlichung von lehrerbezogenen Stundenplänen im Internet oder auch zur Bekanntgabe von Noten im Unterricht gestellt.

Um den vielfältigen Fragen zu begegnen, haben wir einige der häufigsten Fragestellungen aufgegriffen und stellen diese als Download auf dieser Seite für Sie zur Verfügung (in der Leiste rechts vom Artikel).

Gemeinsam mit der Landesschulbehörde hat die LfD Niedersachsen ein FAQ zum Thema Datenschutz in Schulen abgestimmt. Das FAQ finden Sie auf der Webseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Des Weiteren stellen wir Ihnen hier unsere aktuellen Schulungsunterlagen, die sich primär an die Datenschutzbeauftragten der Schulen richten, zur Verfügung. Die Schulungen finden im Datenschutzinstitut Niedersachsen statt.

In unserem Schulungsinstitut DsIN bieten wir regelmäßig Schulungen zu Datenschutz in Schulen an:





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