Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

EDSA veröffentlicht Leitlinien zur Pseudonymisierung

Der Europäische Datenschutzaussschuss (EDSA) hat in seinen im Januar 2025 veröffentlichten Guidelines den Begriff der Pseudonymisierung definiert und Hinweise auf die praktische Anwendung von Pseudonymisierung gegeben. Die Guidelines sollen Unternehmen und anderen Organisationen dabei helfen, ihren Verpflichtungen im Datenschutz nachzukommen.

Die Datenschutzgrundverordnung beschreibt Pseudonymisierung als eine Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie nur noch durch Hinzuziehen zusätzlicher Informationen einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen sind dann gesondert und ausreichend sicher aufzubewahren (Artikel 4 Absatz 5 DSGVO). Das Pseudonymisieren von personenbezogenen Daten kann die Risiken für betroffene Personen senken und zur Einhaltung von Datenschutzpflichten unterstützen (Erwägungsgrund 28 der DSGVO) und ist deshalb beispielsweise für die medizinische Forschung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten interessant.

Bis zum 28. Februar 2025 können die Leitlinien in einer öffentlichen Konsultation über ein Formular auf der Webseite des EDSA kommentiert werden.

Weitere Informationen:

zurück April 2025 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
14 01 02 03 04 05 06
15 07 08 09 10 11 12 13
16 14 15 16 17 18 19 20
17 21 22 23 24 25 26 27
18 28 29 30

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln