EDSA veröffentlicht Leitlinien zur Pseudonymisierung
Der Europäische Datenschutzaussschuss (EDSA) hat in seinen im Januar 2025 veröffentlichten Guidelines den Begriff der Pseudonymisierung definiert und Hinweise auf die praktische Anwendung von Pseudonymisierung gegeben. Die Guidelines sollen Unternehmen und anderen Organisationen dabei helfen, ihren Verpflichtungen im Datenschutz nachzukommen.
Die Datenschutzgrundverordnung beschreibt Pseudonymisierung als eine Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie nur noch durch Hinzuziehen zusätzlicher Informationen einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen sind dann gesondert und ausreichend sicher aufzubewahren (Artikel 4 Absatz 5 DSGVO). Das Pseudonymisieren von personenbezogenen Daten kann die Risiken für betroffene Personen senken und zur Einhaltung von Datenschutzpflichten unterstützen (Erwägungsgrund 28 der DSGVO) und ist deshalb beispielsweise für die medizinische Forschung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten interessant.
Bis zum 28. Februar 2025 können die Leitlinien in einer öffentlichen Konsultation über ein Formular auf der Webseite des EDSA kommentiert werden.
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